Empowering Consumers for the Green Transition (EmpCo)

Was die EU-Richtlinie für Unternehmen bedeutet

09.04.2026

Mit der neuen EU‑Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition“ (EmpCo) setzt die Europäische Union einen wesentlichen Impuls gegen Greenwashing und für mehr Transparenz in der Nachhaltigkeitskommunikation. Alle EU‑Mitgliedstaaten mussten die Richtlinie bis 27. März 2026 in nationales Recht überführen; ab 27. September 2026 gelten ihre Regelungen verbind-lich.

In Deutschland wird EmpCo über das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) umgesetzt. Doch welche Auswirkungen hat die Richtlinie konkret – insbesondere für die Kommunikations‑ und Marketingpraxis im Kontext von Business Events?

Für wen gilt die Richtlinie?

EmpCo betrifft alle Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen anbieten, die im EU‑Binnenmarkt gekauft oder genutzt werden können. Dabei spielt der Firmensitz keine Rolle – entscheidend ist, ob sich die Kund*innen im EU‑Raum befinden. Unternehmen, deren Marketingaussagen auf nicht überprüfbaren Nachhaltigkeitsleistungen basieren, können künftig rechtlich als irreführend eingestuft werden.

Wem nützt EmpCo?

Die Richtlinie verfolgt klare Ziele:

  • Schutz von Verbraucher*innen sowie fairer Wettbewerb
  • Verhinderung irreführender oder übertriebener Nachhaltigkeitsaussagen
  • strengere Anforderungen an Umweltsiegel und Zertifikate
  • mehr Transparenz & verlässliche Informationen im Markt

Damit stärkt EmpCo das Vertrauen in echte Nachhaltigkeitsleistungen – auch in der MICE‑ und Veranstaltungsbranche.

Was zählt als Umweltaussage?

EmpCo definiert „Umweltaussagen“ weit:

  • freiwillige Aussagen, Symbole, Bilder, Grafiken – online wie offline
  • genutzt zu Marketing‑ und Verkaufszwecken
  • vermitteln den Eindruck, dass ein Produkt, Unternehmen oder Service
    • umweltfreundlich,
    • weniger schädlich oder
    • nachhaltiger ist als vergleichbare Angebote

„Umwelt“ umfasst dabei sowohl ökologische als auch soziale Aspekte. Schon Begriffe wie „umweltfreundlich“, „nachhaltig“ oder Symbole wie grüne Farbe, Bäume, Blätter können als Umweltaussage gelten.

Wann werden Umweltaussagen unzulässig?

Eine Aussage ist künftig unlauter, wenn:

  • allgemeine Begriffe wie „grün“ oder „öko“ genutzt werden, ohne dass eine nachweisbare Umweltleistung erbracht wird
  • behauptete Vorteile den Eindruck geprüfter Eigenschaften erwecken, obwohl sie nicht belegt sind
  • Zukunftsversprechen gemacht werden, z. B. „klimaneutral bis 2027“, ohne einen realistischen, veröffentlichten und geprüften Maßnahmenplan

Was müssen Nachhaltigkeitssiegel künftig erfüllen?

Nachhaltigkeitssiegel dürfen nur noch genutzt werden, wenn:

  • sie auf einem anerkannten Zertifizierungssystem beruhen oder
  • von staatlichen Stellen festgelegt sind
  • sie von unabhängigen Dritten überwacht werden
  • Kompetenz und Unabhängigkeit nach internationalen, EU‑weiten oder nationalen Normen sichergestellt sind

Die Nennung nicht-konformer Siegel muss spätestens ab dem 27. September 2026 aus der kommerziellen Kommunikation entfernt werden.

Welche Anforderungen gelten künftig für Umweltaussagen?

Damit eine Aussage zulässig ist, muss sie:

1. klar spezifiziert und nachweisbar sein

Beispiel: „Nachhaltige Anreise“ ist zu allgemein – stattdessen braucht es belastbare Daten.

2. relevante Aspekte vollständig darstellen

D.h.: Negative Umweltaspekte dürfen nicht ausgespart werden.

3. kein verzerrtes Gesamtbild erzeugen

Beispiel: Ein Veranstaltungszentrum wirbt mit 100 % Ökostrom, verschweigt jedoch seine sehr schlechte Gebäudeeffizienz – dies ist unzulässig.

4. verständlich und transparent kommuniziert werden

D.h.: Belege müssen im gleichen Medium sichtbar sein (z. B. Website‑Link mit Dokumentation).

5. klare, messbare Angaben machen

Beispiel einer zulässigen Aussage:

  • 85 % regionale Lebensmittel (<150 km)
  • 100 % vegetarisch, 40 % vegan
  • <5 % Lebensmittelverschwendung, nachweisbar gemessen

6. Zukunftsaussagen mit belastbarem Plan enthalten

Diese müssen öffentlich einsehbar, messbar und zeitlich definiert sein.

Was droht bei Verstößen gegen EmpCo?

Unternehmen riskieren:

  • Abmahnungen
  • einstweilige Verfügungen
  • Unterlassungsklagen
  • Schadensersatzforderungen
  • Bußgelder

Was bedeutet EmpCo konkret für die Eventbranche?

1. Kommunikationsinhalte prüfen

  • Begriffe wie „nachhaltig“ oder „umweltfreundlich“ nur verwenden, wenn alle Nachweise belastbar vorliegen
  • keine Werbung mit gesetzlicher Selbstverständlichkeit (z.B. „BPA‑frei“)
  • negative Umweltwirkungen nicht verschweigen

2. Alternative Formulierungen entwickeln

  • Fokus auf das, was tatsächlich belegt, gemessen oder zertifiziert ist.

3. Team sensibilisieren

  • Greenwashing wird künftig wesentlich schneller und strenger bewertet.
  • Awareness im Marketing‑ und Kommunikationsteam ist entscheidend.

Fazit: EmpCo bringt Klarheit - und Verantwortung

Mit EmpCo schafft die EU einen verbindlichen Rahmen für ehrliche, belegbare und transparente Nachhaltigkeitsaussagen.
Für Unternehmen – insbesondere aus der MICE‑Branche – bedeutet das:

  • ehrlicher kommunizieren,
  • konkret belegen,
  • Zukunftspläne öffentlich machen,
  • Siegel und Claims überprüfen.

Dieser Beitrag dient der Orientierung und Information, erhebt jedoch keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Verantwortung für eine vertiefte Auseinandersetzung und die Umsetzung geeigneter Maßnahmen liegt bei den jeweiligen Akteur*innen selbst.

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